Airbag austragen

Keule

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06. Mai 2009
Beiträge
342
Hallo,


Hab schon ein bischen gesucht aber kein defintives Ja bzw Nein gefunden. Ist es erlaubt in nem Auto BJ 2004 den Beifahrerairbag auszubauen und den beim Tüv austragen zu lassen? Will keine Grundsatzdiskusion anfangen ob man es machen sollte sondern nur fragen ob es erlaubt ist oder nicht.

Gruss Keule
 
Meines Wissens nach ists nicht erlaubt Schutzorgane nachträglich zu entfernen mit denen u.a. die Entwicklung z.B. bzl. Crashtest durchgeführt wurde ... damit kämpft auch der eine oder andere der nen Sportlenkrad ohne Kopfkissen verbauen will.
Einzige Möglichkeit die ich sehe wäre wohl die Umtragung auf 1-Sitzer und der Ausbau des Beifahrersitzes sowie Rückbank ... für nen ordentlichen BP muss die Rückbank ja eh meist raus :hammer:
 
will aber kein BP. Aber ich kenne doch ein paar Leute die Lenkräder ohne Airbag drin haben...
 
Also Fahrerseitig NICHT

ABER!!!!! für Kindersitze am frontbereich KANN man den beifahrerairbag deaktivieren lassen. manche haben den Schlüsselschalter und bei golf IV z.B. kann man ihm vom Händler per Software deaktivieren lassen. MUSS aber drin bleiben

Für Lenkräder mit Rückrüstnabe und Sollbruchstelle gibt es aber ein Gutachten das mal erstellt worden ist. Gibt es aber nur für Fahrzeuge dessen Typ irgendwo mal auch ohne Airbag ausgeliefert worden ist! (Polo 6n z.B. gab es ganz ganz ganz selten und nur Anfangs ohne Airbag)
 
Gack schrieb:
Also Fahrerseitig NICHT

ABER!!!!! für Kindersitze am frontbereich KANN man den beifahrerairbag deaktivieren lassen. manche haben den Schlüsselschalter und bei golf IV z.B. kann man ihm vom Händler per Software deaktivieren lassen. MUSS aber drin bleiben

Für Lenkräder mit Rückrüstnabe und Sollbruchstelle gibt es aber ein Gutachten das mal erstellt worden ist. Gibt es aber nur für Fahrzeuge dessen Typ irgendwo mal auch ohne Airbag ausgeliefert worden ist! (Polo 6n z.B. gab es ganz ganz ganz selten und nur Anfangs ohne Airbag)

FALSCH!
kumpel hat vor 3 jahren ins seinem 4er golf bj 02, das airbarlenkrad austragen lassen und seit dem nen 28er raid drin ohne airbag.
alles vom tüv abgesegnet
 
Geht darum das ich eh geschlossene Gehäuse bauen muss für meine 16er und die dann grad ins Amabrett bauen will wenn es geht. Tacho in die Mitte und dann noch die Mt rein und fertig ist die Sache...

Mir geht es um die Frage ob man Ihn ausbauen darf da er mir zu viel Platz klaut.

In jeder internationalen Emma Klasse wird es inzwischen gemacht und die Deutschen dürfen das nicht wegen Tüv???
 
Weißt doch, hier in D ist alles anders und eine Kuriosität jagt die nächste :D
Das man ihn kurzfristig deaktivieren darf für z.B. Babyschale weiß ich, da nervt dann halt so ne blöde Anzeige mit "Airbag off" :hammer:
Wie gesagt, so halt mein derzeitiger Kenntnisstand, hab es mim austragen lassen aber auch selbst noch nicht probiert und mich da blind auf die Aussagen diverser (Hobby)Schrauber verlassen. Im weiteren Verlauf des Freds sehen wir hoffentlich klarer :)
 
Hallo,

für ein Fahrzeug, welches ab Werk ausschließlich mit Airbag (egal ob Fahrer, Beifahrer, Seiten, Kopf, oder sonstwas) ausgeliefert wurde, also vom Hersteller nie ohne angeboten wurde, gibt es auch keine Betriebserlaubnis ohne diese Sachen.
Egal was ein TÜV, Dekra oder McDonalds einträgt, es gibt keine Betriebserlaubnis hierfür !

Klar kommen jetzt wieder haufenweise Leute um die Ecke, die sagen "das hab ich aber gemacht, der Tüv hat aber dies und das gesagt, ein Kumpel von meinem Freund seiner Cousine hat aber gemeint", etc. Aber als Qualitäter bei einem Autositzhersteller, zudem mit dementsprechender Airbag-/Sprengstoffausbildung traue ich mir o.g. Aussage schon zu.


mfg
fabian
 
Fabian schrieb:
Hallo,

für ein Fahrzeug, welches ab Werk ausschließlich mit Airbag (egal ob Fahrer, Beifahrer, Seiten, Kopf, oder sonstwas) ausgeliefert wurde, also vom Hersteller nie ohne angeboten wurde, gibt es auch keine Betriebserlaubnis ohne diese Sachen.
Egal was ein TÜV, Dekra oder McDonalds einträgt, es gibt keine Betriebserlaubnis hierfür !

Klar kommen jetzt wieder haufenweise Leute um die Ecke, die sagen "das hab ich aber gemacht, der Tüv hat aber dies und das gesagt, ein Kumpel von meinem Freund seiner Cousine hat aber gemeint", etc. Aber als Qualitäter bei einem Autositzhersteller, zudem mit dementsprechender Airbag-/Sprengstoffausbildung traue ich mir o.g. Aussage schon zu.


mfg
fabian

gibts evtl gesetztestexte, die das unterstreichen?

ich meine gesetzte, keine tüv empfehlungen
 
Das ist schlecht! Auch wenn es nicht Wirklich ne Überraschung ist. Dann muss ich mal gucken... das vermiest einem echt diverse Pläne. Naja dann muss ich mir da mal was einfallen lassen...

Aber beziehen mit Alcantara ist möglich wenn ich diese Sprengnähte drin habe? Weil man könnte ja mal gucken in wiefern man um den Airbag drumrum bauen kann
 
PrivateDemon schrieb:
http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-Technik-Talk/Recht-und-Ordnung/t139589p1/Airbag-Ausbau-und-Betriebse.html#p3030913

Da steht alles drin.
Es IST legal machbar, der Airbag muss ausgebaut werden und fachmännisch (über einen 2Ohm widerstand) 'überbrückt' werden.

Der Airbag ist NICHT Betriebserlaubnisrelevant.




Das wiederum klingt gut.


Ich werd morgen einfach mal bei meiner Tüv Stelle anrufen und da nett fragen. Wer nett fragt bekommt auch nett ne Antwort. Würde mir sehr gut gefallen wenn das ginge dann hätte ich endlich mal alle LSP da wo ich sie haben will
 
Das Thema ist sehr problematisch. Meines Wissens ist es nur möglich, wenn es das Modell auch ohne Airbag gab.
Aber nicht alles was eingetragen ist, ist auch offiziell legal.
Mein Auspuff war auch eingetragen, obwohl er wesentlich lauter als ein Motorrad war.
 
Ja verstehe ich aber es muss doch einen Menschen geben der mir da Auskunft geben kann. Also mir sagen kann ob es Legal ist. Diese Person werde ich dann anrufen und fragen ob Go or No...
 
Schau mal wer bei dir in der Gegend behindertengerechte Umbauten an Fahrzeugen macht. Die Leute kennen sich meist gut aus mit solchen Sonderwünschen und haben auch den Draht zum Tüv. ;)
 
Ich kenne nur jemand, der seine Sitze mit Seitenairbag gegen welche ohne getauscht hat und das auch eintragen ließ. Er hatte einfach eine Erklärung des Fahrzeugherstellers angefordert.
 
Ich muss einfach doch die Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen:

Wie krank muss man sein, um für besseren Klang so dermaßen seine Gesundheit (bzw die der Mitfahrer) zu gefährden?
Sag bitte das wird ne Trailerqueen, ansonsten absolut kein Verständnis.
 
Nein wird es nicht. Es wird mein Auto und da sitze ich Links. Und du wirst es nicht glauben fahre ab und zu Autos die haben nichtmals da nen Airbag (alter Alfa, Mercedes E190). Wenn ich dann jemanden mitnehme fahren wir halt nen anderes Auto
 
Ist doch late ob da airbag drin is oder net, ich fahre auch noch nen auto wo serienmäßig ich kein airbagproblem besitze und das ist gut so.
btt. Der threadersteller wollte keine airbaggrundsatzdiskusion.
 
PrivateDemon schrieb:
http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning-Technik-Talk/Recht-und-Ordnung/t139589p1/Airbag-Ausbau-und-Betriebse.html#p3030913

Da steht alles drin.
Es IST legal machbar, der Airbag muss ausgebaut werden und fachmännisch (über einen 2Ohm widerstand) 'überbrückt' werden.

Der Airbag ist NICHT Betriebserlaubnisrelevant.

Das ist 4 Jahre her - seitdem KANN sich einiges geändert haben. Sich nur darauf zu verlassen :kopfkratz:
 
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