Subwoofer nicht befestigt, Bußgeld und Punkte!

Das lustigste daran ist eigentlich folgendes:

Rechtsgrundlagen (am Beispiel des Straßentransports in Deutschland)

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader.[2] Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.

Da könnten sich die Geister schon scheiden und bei jedem Subwoofer, egal ob fest oder nicht Bußgeld fällig werden.. :ugly:
 
tja Unvernunft muss bestraft werden.
Wäre nicht der Erste der durch herumfliegenden Kisten verletzt wird.

Und es hat sicherlich auch seine Gründe gehabt warum er die Strafe bekommen hat...
Uneinsichtigkeit, fehlverhalten gegenüber den Beamten etc.
spielen mit sicherheit eine Rolle warum die Polizei mal durchgegriffen hat.
 
Lieber Bußgeld und Punkte als Krankenhaus und ...

Hoffentlich lernt er daraus?! Ich wünsch es ihm.
 
So wie er sich in dem Beitrag verhält kann man das wohl bezweifeln.. :ugly:
 
Also ich sehe das so das definiiv auch so das es viel zu krass is für so eine kleine schei... basskiste! werde mich morgen mal mit mein anwalt zusammen setzen und mal hören was er dazu sagt! aber finde es schon lächerlich sowas! Der polizist meinte zu mir das es nicht unter ladungsicherung fällt aber da es quasi zum auto gehört muss es angeblich so fest sein das er sich nicht bewegen kann

Den Kommentar vom Betroffenen mag man sehen wie man will, was jedoch interessant ist: Wenn es nicht als Ladung gilt und entsprechend gesichert sein muss, müsste es aufgrund der Änderung am Fahrzeug theoretisch abgenommen sein vom TÜV :kopfkratz:
Könnte interessant werden...
 
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