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GERwildcat schrieb:didan schrieb:Soundscape schrieb:=> das erinnert mich stark an den Barbier von Sevilla
Das Entscheidungsproblem mit dem Barbier von Sevilla:
"Der Barbier rasiert alle Männer, nur nicht die, die sich selbst rasieren. Rasiert der Barbier sich selbst?"
Dies ist ein Paradoxon. Mit Hilfe eines Widerspruchsbeweises kann man leicht eroieren, dass es so einen Barbier nicht geben kann.
es gibt aber ganz ganz tolle sachen: zB ein programm dass den (flüchtigen) speicher des rechners ausliest (RAM, cache wäre auch denkbar) und die beim abspielen darin enthaltene musik extrahieren kann. so kann man auch von DRM geschützen WMAs oder von itunes aus "kopieren" auf mp3.
allerdings kopiert man ja nicht, sondern man liest nur seinen speicher aus. man umgeht damit keinerlei kopierschutz, technisch gesehen greift man ja das ausgabesignal ab, nur eben bevor es den rechner verlässt und während es noch digital ist.
und wer sich mit rechnern ein wenig auskennt weiss, dass es komplett speicherlose CPUs nicht so schnell geben wird und damit IMMER die möglichkeit besteht, ALLES digital auszulesen und diese information im gewünschten format zu speichern.
ein hoch auf die informatiker
des weiteren hat die bisherige rechtssprechung ergeben, dass bis zu 7 privatkopien (ein und desselben tonträgers) nicht strafrechtlich verfolgt werden, dies gilt auch, wenn die kopien unentgeldlich an freunde weitergereicht wurden.
mfg didan
dazu fällt hier nochetwas auf. Unter vielen Linux-Versionen (meistens die älteren) funktioniert DRM meist garnicht. Ebenso läuft es mit den meisten Kopierschutzvarianten. Da der Großteil derer rein digital ist (also erst greift sobald ein Rechner ins Spiel kommt) prallen da sehr viele an alten Linux-Versionen ab. Solaris, Zeta, React OS und Konsorten, können oft sogar per Live-CD geladen werden und werden von etwa 95% aller gängigen Kopierschutzmaßnahmen (Software-seitig natürlich) peripher tangiert.
Da kommt die Sache mit dem "wirksam" natürlich sehr schnell wieder ins Gespräch. Welcher Kopierschutz ist wo wirksam? Um eine Rechtssprechung zu ermöglichen muss man sich ja auch "wirksam" und "unwirksam" einigen können. Depending on OS ist das wohl nicht so einfach. Und wer glaubt dass die deutsche Rechtssprechung das Paradoxon mit dem "wirksam" so hinnimmt glaubt wohl auch noch an den Weihnachtsmann.
btw ich kopier keine CDs. Im Auto liegen die Originale.
Quelle: Infoweek.chTauschbörsen-Downloads bleiben erlaubt
Das private Herunterladen von Inhalten soll weiterhin legal bleiben, das Umgehen von Kopiersperren aber nicht.
Im Rahmen der Revision des Urheberrechts hat der Nationalrat gestern festgelegt, dass das Herunterladen von Inhalten zum privaten Gebrauch uneingeschränkt erlaubt bleibt. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Inhalte legal oder illegal angeboten würden. Gewisse Anträge, denen zufolge das Herunterladen von Werken, die von offensichtlich unerlaubten Anbietern stammen, verboten werden solle, wurden abgelehnt.
Noch offen ist die Problematik der seit Anfang September gültigen Urheberrechtsabgabe auf digitale Speicher in MP3-Playern und Harddisk-Recordern. 2000 Unterzeichner einer Petition der Stiftung für Konsumentenschutz verlangen, das Parlament müsse die neuen Gebühren per Gesetzesänderung rückgängig machen. (itr/ub)
Also rein in PC, per Software (MMJ, etc. ) auf Festplatte kopiert und es ist dann noch legal? auch, wenn ich die dann wieder brenne? Hab ich das so richtig?FR4GGL3 schrieb:"Nach dem neuen deutschen Urhebergesetz ist es verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen. Was hierbei „wirksam“ bedeutet, ist jedoch unter Experten erheblich umstritten. Darüber hinaus gilt dieses Verbot gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht bei Computerprogrammen. Grundsätzlich erlaubt ist das Wiederaufnehmen von Musik.