Car Hifi - gesetzliche Reglungen

BoHne_

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Hi Fuzzis,

wo genau stehen die gesetzlichen Reglungen für den Bereich Car Hifi?

Z.Bsp soll es gesetzlich geregelt sein, 30 cm von der Batterie weg eine Sicherung am pluskabel zu setzen.
Aber wo genau steht das drin ? :kopfkratz:
Würde mich gerne mal drüber informieren was da noch so drin steht
 
hallo

genaue "carhifiregeln" gibt`s meines wissens so nicht in der art

was einbau und sicherheit betrifft geht vieles über tüv bestimmungen und zulassungsvorschriften , zum beispiel das kabel abzusichern sind und wie

Mfg Kai
 
das müsste denn auch das einziegste sein was uns betrifft oder gibts da noch mehr ?
 
Mir fällt spontan nur Elektrik, Ladungssicherung und freie Sicht durch die Frontscheibe ein...
 
Nicht ganz. Wobei das meiste wohl keine richtigen Gesetze sind, sondern eher ne Versicherungsfrage.

Eine davon: Alle elektrischen Geräte (die eingebaut werden) müssen ein E (oder wars CE:kopfkratz:)-Siegel haben, um im Falle von nem Brand Geld bekommen zu können.

(Ich könnte jetzt grade nicht beschwören, ob alle meine Amps solch Siegel haben. Und der Mikro-Remote-Controler hier ausm Forum sowieso nicht :hammer:)
 
Steht CE nicht für China Export? ;) nein natürlich nicht.
Ja CE Zeichen ist immer ein Problem, ich weiß z.B. dass mein Remote Relais garantiert auch kein CE Zeichen hat - ist das Problem bei selbst gebautem :/
Wurde soweit alles gesagt, sind halt die ganzen Sachen, die auch für den Rest gelten
 
Nicht CE sondern eine E-Zertifizierung. Da gibt's vom Kraftfahrtbundesamt nen dicken Wälzer.....
Ist das Zeichen mit dem kleinen "e" drin was auch auf Scheinwerfergläsern usw. zu finden ist....
Gibt aber auch Regeln aus dem Kfz-Bereich, Elektrikbereich was die DIN für Kabel betrifft usw...
Am Ende geht's fast immer um Sicherheit und vor allem ums "wer zahlt" bei einem Schaden
 
aber zumindest CE sollten alle Sachen haben ;) - gab es nicht mal die Aussage vom TÜV auf eine Anfrage von einem Fuzzi, dass die passiven Bauteile (Batterien, Kabel , kp was noch alles), die keine Auswirkung auf die restliche Fahrzeugelektronik haben keine E-Zertifizierung brauchen? Ich glaube das war im Zusammenhang mit LiFePo4 wo das angefragt wurde
 
Zum Thema Sicherheit kann man sich mal die Reglements von AYA und EMMA anschauen, da steht schon viel drin.
Wenn man das beachtet, sollte der TÜV auch kein Problem sein.
Dazu gibts noch einige Lärmschutzverordungen, die mehr oder weniger sinnig sind. Demnach ist eine außen deutlich zu hörende Car-Hifi-Anlage mWn. schon eine Ordnungswidrigkeit, während zugelassene Motorräder und Sportauspuffe durchaus lauter, aber legal sein können.
 
Ein von außen zu hörende Anlage ist KEINE Ordnungswidrigkeit* - WENN, dann ist diese begründet durch die Regelung, dass der Fahrer in der Lage sein muss ein Martinshorn etc. zu hören und davon ausgegangen wird, dass die Anlage so laut war, dass man es ausschließen konnte.
Ist allerdings eine subjektive Meinung. Können sie mir beweisen, dass ich das Horn nicht gehört hätte? Nur, wenn ich wirklich nicht auf ein solches Horn reagiere kann man davon ausgehen, dass ich es auch wirklich nicht höre.


* sofern es die gesetzlichen Lärmwerte zu bestimmten Uhrzeiten an bestimmten Orten etc. nicht überschreitet ;)
 

Es heisst einzig ! Es gibt von einzig keine Steigerung !!!!

Richtig, in neueren Autos muss das CE Prüfzeichen vorhanden sein. Ansonsten kann der Tüv meckern und ggf die Karre stilllegen weil sich einige der neueren/älteren Sachen nicht mit der Elektronik verstehen und dadurch Störungen verursachen können...

Gruß Stefan
 
Nicht ganz richtig. Es heißt zwar nicht einziegste, auch nicht einzigste, aber einzige und nicht ausschließlich "einzig". Du sagst ja auch nicht " Das ist deine einzig Chance"
 
CE ist doch nicht das gleiche wie E oder ECE ?
Das CE ist doch für die EU Harmonisierung und das ECE eine Typgenehmigung.
Die wenigsten TÜV Prüfer haben da nen Plan. Wenn ich allein an den großen Wälzer denke der das alles Regelt.....ich hab nach 30 Seiten aufgehört zu lesen was wohl nur ein EU-Beamter versteht.....
 
Ein von außen zu hörende Anlage ist KEINE Ordnungswidrigkeit
sofern es die gesetzlichen Lärmwerte zu bestimmten Uhrzeiten an bestimmten Orten etc. nicht überschreitet ;)

Nur teilweise richtig. Der normale Verkehrslärm ist ja ein errechneter Mittelwert, wenn ne Harley oder Auto mit Prollauspuff vorbeifährt sind die Werte deutlich über diesem Wert, aber trotzdem legal, sofern am Fahrzeug alles eingetragen ist. Ne Musikanlage im Stand ist was anderes, sowas wird nicht eingetragen. Darauf wollte ich hinaus.
(Ich hab jedes Jahr den Ärger mit meinem Bollerwagen an Vatertag. Selbst wenn man ne Demo anmelden würde, gäbe es einzuhaltende Obergrenzen. Ohne Anmeldung ists offiziell schon zu laut, wenn Anwohner das leiseste Tönchen der Musikanlage wahrnehmen. Verkehrslärm ist reglementiert, Musik nicht)
 
Komisch, dass ich LEGAL draußen bis 22 Uhr relativ viel Lärm machen darf. Ohne Anmeldung, ohne Genehmigung und mit einer nicht gerade niedrigen Obergrenze an dB.
Die Musikanlage hat mit dem eingetragenen "Fahrgeräusch" nichts zu tun. Dann dürfte man sich ja nicht mal mehr in einem Cabrio unterhalten, weil die Leute es ja von außen hören würden :keks:
 
Da stellen sich mir noch ein Fragen bzgl. laut:

1. Das Auto hat einen eingetragenen Wert von xy dB (dieser bezieht sich auf den Lärm von Auspuff/Motor - darf die Anlage diesen Wert überhaupt überschreiten oder erlischt dann die Betriebserlaubnis

2. Zulässiges Gesamtgewicht - heir müssen sicherlich ein paar Leute auch aufpassen ;-)

3. Ladungssicherung - ich nehme mal an, dass z.B. Subs im weitesten Sinne unter Ladung fallen und diese entsprechend zu sichern ist.
 
In der fahrschule hat man mir damals gesagt, dass wenn ich laut Musik höre im auto und das jemand meldet wird das schon als ruhestörung geahndet
 
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