Handbremskontakt umgehen, wie anschließen

Weshalb soll der Versicherungsschutz etc. was mit dem Bild zu tun haben? Soweit ich weiß ich das abschaltende Bild doch eine freiwillige Lösung und an kein Gesetz gebunden?

Und ich denke es wird auch schwer nachweisbar sein, ob ein Film im Falle eines Unfalls der Auslöser für den Unfall war, dazu müsste man ja gemau nachvollziehen können wo die Augen in diesem Moment waren.

Und wenn man es genau nimmt, dann hat man beim Navi auch bewegte Bilder ;)
 
sven83 schrieb:
Soweit ich weiß ich das abschaltende Bild doch eine freiwillige Lösung und an kein Gesetz gebunden?
nein, das ergibt sich aus der StVo ;)



Aber: Wer frei von schuld ist, werfe den ersten Stein. Ich gehe dann mal lieber... :ugly:
 
Jehova Jehova.....
Sie wars, sie wars.....
äh
Er wars, er hats getan.....

sorry für OT.
 
Im § 23 der StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) steht im Absatz 1 Satz 1: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehöhr nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden.“

So ist es nicht zulässig während der Fahrt DVD – Player oder Fernsehgeräte im Sichtbereich des Fahrzeugführers zu betreiben. Hier sind die Gefahren der Ablenkung des Fahrzeugführers gegeben ;) . Es hat schon einen Grund, weshalb alle Fahrzeughersteller bei ihren Werks-TV-Einbauten das Bild während der Fahrt wegschalten :D.
 
immer dieses leidige Thema, ne Pornozeitung darf aber auf den Beifahrerstuhl liegen und erotische Werbung in Großleinwandformat am Straßenrand ist erlaubt :???:

jeder sollte sich sicher sein nicht während der Fahrt auf den Monitor zu kucken, aber ich kuck nicht drauf und die mitfahrer freuen sich!
 
art-audio schrieb:
Im § 23 der StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers) steht im Absatz 1 Satz 1: „Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehöhr nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden.“

So ist es nicht zulässig während der Fahrt DVD – Player oder Fernsehgeräte im Sichtbereich des Fahrzeugführers zu betreiben. Hier sind die Gefahren der Ablenkung des Fahrzeugführers gegeben ;) . Es hat schon einen Grund, weshalb alle Fahrzeughersteller bei ihren Werks-TV-Einbauten das Bild während der Fahrt wegschalten :D.

Und eben genau dieser § verbietet ja nicht, dass eine DVD läuft, sie darf nur eben den Fahrer nicht beeinträchtigen, was ein ein riesiger Unterschied ist ;)

Es hat schon einen Grund, weshalb alle Fahrzeughersteller bei ihren Werks-TV-Einbauten das Bild während der Fahrt wegschalten

Die meisten Hersteller setzen auch bei 250km/h einen Begrenzer und deswegen darf ich trotzdem 300km/h und schneller fahren wenn ich das möchte, bzw wenn es der Verkehr zulässt
 
Der Punkt ist aber ganz einfach, dass Dir GENAU DAS (bei einem Unfall) zur Last gelegt werden kann:!:
 
...Da brauchen wir doch net lang rumdiskutieren.

Es gibt hier einfach zwei Meinungen.
Die Einen sind lieber auf der sicheren Seite.

Die Anderen glauben, daß sie damit keine Probleme kriegen.

Meiner Meinung nach (!) besteht einfach die Möglichkeit, daß sie im Falle eins Unfalls
mit Personenschaden zahlen, bis sie alt werden.
Oder andersrum, wenn jemand Unschuldigem ein körperliches Leid zugefügt wird, weil irgendeiner
meint, er müsse während der Fahrt DVDs schauen, dann geht mir persönlich die Hutschnur
hoch.
Aber wir sind ja alle erwachsen und volljährig.
Also sind wir alt genug, um unsere eigenen Entscheidungen zu treffen und am Ende auch
dafür gerade zu stehen.

Oder ?
 
Naja es ging ja eigentlich mehr drum ob es irgendwo schwarz auf weiß steht das man es nicht darf...und zwar wortwörtlich.

Denn falls es nicht so ist, kann dich auch keiner dafür zur Rechenschaft ziehen, das ist ja eigentlich der Punkt!

Klar schaut man während der Fahrt als Fahrer nicht auf den Monitor sondern auf die Strasse, darum geht es ja nicht. Es geht nur darum ob irgendwas dagegen spricht, dass man z.B für den Beifahrer eine DVD laufen lässt.

Und für Meinungen sind Gesetze ja eigentlich auch nicht da :ka:
 
...Im Zweifelsfall.....
Ich bin lieber auf der sicheren Seite und würde dem Beifahrer die DVD-Show verbieten.

Ich kenne den genauen Gesetzestext nicht.

Aber wie Sven schon schrieb gibt es so einen Overall-Gummi-Paragraphen.

Und wenns bei 'ner Versicherung um viel Geld geht, (Personenschaden) dann sind die
auf einmal ganz schnell findig.
 
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