@Gack: Bei allem Respekt, Du hast absolut keine Ahnung. Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht! Ohne diese dürfen keine elektrischen bzw. elektronischen Geräte für KFZ in der EU in den Verkehr gebracht werden. Bei Sicherheitsrelevanten Bauteilen, und Verstärker zählen eindeutig dazu, besteht zudem die Pflicht der E-Zulassung! Hier ist eine Auswahl an Testlaboren, bei denen Du Dich gerne selbst erkundigen kannst: EMCE GmbH Burgrieden, ZAM Memmingen, Phoenix Testlab Blomberg, EMC Competence Center Düsseldorf.
Der Inverkehrbringer entsprechender Produkte hat dafür zu sorgen, dass die EMV-Störungen auch in der Serie nicht die Limits überschreiten. Das bedeutet aber nicht, das der Radioempfang durch ein zugelassenes Produkt nicht gestört werden kann. Bei Zubehörprodukten wie Verstärker z.B., liegen die Limits (frequenzabhängig) zwischen 42 und 53dB. Mit diesen Limits wird sichergestellt, dass z.B. KFZ-Steuergeräte in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Der Radioempfang spielt dabei absolut keine Rolle. Die EMV-Limits der Fahrzeugindustrie liegen für Originalteile (Steuergeräte, Radio, Verstärker, usw.) zwischen 10 und 15dB weil man hier sehr sohl auch an den Radioenpfang denkt.