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Spider

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Andre
Hi Leute,

ich hab mir am 29.07.2012 bei Ebay diese Endstufe gekauft:
http://www.ebay.de/itm/120957987021?ssP ... 1497.l2649

Am 30.08.2012 habe ich sie angeschloßen und hab wollte die Cinch-Kabel nochmal abziehn und auf einmal Steckte am weißen Cinch-Stecker die Masse der Cinch-Buchse noch drin.

Also habe ich gleich den Verkäufer angeschrieben und dieser meint er müsse mir die Endstufe nicht ersetzen da es kein Sachmangel des Herstellers sei.

Hier mal die Kopie der Email:

Hallo,

da kann ich aber jetzt nichts umtauschen, wenn der Cinchstecker zu fest sitzt. Mein Tipp, falls Störgeräusche auftreten und die Masse nicht mehr "schliesst": Einfach mal bei Steve Utz oder Ähnlichen Anbietern anfragen, was die Reperatur kosten könnte.
Hier liegt wirklich kein Sachmangel on Seiten des Herstellers vor.


Gruß,
Andy.


- audiophilehifistore

Ich glaub dieser "gute" Händler weis wohl nicht wozu die Garantie ist.

Was würdet ihr machen, wenn er komplett uneinsichtig und bei seiner Meinung bleibt?

Mfg
Andre


hier noch die Bilder der Endstufe bzw des Cinch-Steckers

http://klangfuzzis.de/download/file.php?id=18531&mode=view

http://klangfuzzis.de/download/file.php?id=18530&mode=view
 
Ich denke er ist nicht wirklich bewußt was ein Sachmangel im einzelnen ist.

" Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, ..... wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

§434 Abs. 1 Nr. 2 BGB
 
1. Zuerst eine Sache, die ganz klar ist: Du hast mit dem Hersteller nichts zu tun, sondern du hast mit Ihm(seiner Firma) einen Kaufvertrag abgeschlossen, also muss er sich auch um Mängel kümmern!

Es gibt nur den Spezialfall, dass man sich direkt an den Hersteller wendet ;)

2. Du kannst natürlich auch trotzdem bei Krüger & Mantz anfragen um den Fall schnell und unbürokratisch zu Ende zu bringen.

3. Ansonsten liegst Du bei Deiner Schilderung meiner Meinung nach im Recht, solange Dein Cinch Kabel i.O. war (was du mit den anderen 3 Steckern ja quasi vorzeigen kannst ;)
 
hi,

diese Aussenhülsen der Chinchbuchsen sind nur gesteckt. Zieh in aus dem Stecker raus und pack ihn wieder an die Endstufe.
Es gibt mehrere Chinchkabel, die sehr fest zupacken oder z.b. auch mal innen einen minimalen Grat haben, der sich dann darin verbeisst.
Bei Sinus Live gabs da auch mal welche, die haben so ziemlich jede Chinchmasse rausgebracht.

Ok, der Andy hätte wohl auch sagen können "schick mir die Endstufe mit der Aussenhülse, ich kümmere mich um das Problem". Dann hätte man die Hülse wieder reingesteckt, vielleicht noch ein bisschen verklebt und die Sache ist erledigt.

Ich finde solch eine Lappalie ehrlich gesagt nicht den Wind wert, der hier drum gemacht wird. Die Versandkosten übersteigen da jede Relation, Gesetz hin oder her.

Ausserdem bliebe zu klären, wie oft man einen Chinchstecker aufstecken und abziehen können muss, wie fest dieser sitzen darf und wie hoch die Abzugskraft einer solchen Hülse zu sein hat.
Wenn man die Hülse wieder aufsteckt und dann mit einem anderen Chinchkabel nachweist, dass alles bestens funktioniert, stehst du am Ende als der Gelackmeierte da. Denn dann bliebe zu überlegen, ob man die Endstufe erst nach Überweisung der entstandenen Kosten (Porto, Fehleranalyse, etc.) zurückschickt.

mfg
fabian
 
warum ist dann an einem der Fahnen etwas Lötzinn?

bzw. müsste Er es ja wissen, wenn die gesteckt sind und hätte mir ja dann einfach schreiben können, dass es passieren kann und ich mir keine Gedanken machen brauch und sie einfach wieder reinstecken kann.
 
Spider schrieb:
Ich glaub dieser "gute" Händler weis wohl nicht wozu die Garantie ist.

Nicht Garantie, Gewährleistung... Des Weiteren habe ich bisher noch kein Klagen über Andy gehört, aber das muss ja nichts heißen.


devilson schrieb:
Ich denke er ist nicht wirklich bewußt was ein Sachmangel im einzelnen ist.

" Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, ..... wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

§434 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Schön kopiert ;)
Aber du gehst auf den wichtigsten Begriff nicht ein, den Gefahrübergang.

Dieser liegt nach § 446 BGB grundsätzlich ab Übergabe vor. Bei der hier vorliegenden Schickschuld wird die Übergabe an den Gläubiger durch die Übergabe an die Transportperson ersetzt, § 447 I BGB.

Jetzt wird's kompliziert: Da hier ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, gilt nach § 474 II BGB der § 447 I BGB nicht, Gefahrübergang liegt somit wieder erst bei Übergabe an den Gläubiger vor.
Unabhängig davon lag diese wohl irgendwann zwischen dem 29.07.12 und dem 30.08.12 vor, womit die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Gläubiger, in diesem Fall also Andre (Spider) übergegangen ist.

Jetzt wird's richtig kompliziert: § 476 BGB ordnet eine Beweislastumkehr an, an sich wäre hiernach Andy verpflichtet, nachzuweisen, dass die Stufe bei Gefahrübergang heile war. Da sie nach deiner Aussage dann anscheinend noch funktionierte, hat sie das wohl auch. Somit kein Sachmangel, da zu spät aufgetretener Mangel.
Fraglich ist nun allerdings, ob diese sechs Monate eine Vermutung in rein zeitlicher oder in tatsächlicher Hinsicht sind. Dies wird in Literatur und von den Gerichten unterschiedlich gesehen, die momentan herrschende Meinung entzieht sich meiner Kenntnis.
Kurz gesagt: Vor Gericht ist es meines Erachtens keinesfalls gesichert, dass Andre Recht und Andy Unrecht bekommt. Aber das ist bloß meine laienhafte Meinung.

Gerade im Hinblick darauf, dass verschiedene Cinchstecker gerne mal die Massen herausziehen, erscheint mir dies doch nicht unbedingt gerechtfertigt, den Händler für alles haften zu lassen, was da passiert. Aber wie gesagt, nur meine Meinung.

Nun noch ganz kurz was Persönliches: Ich finde es unter aller Sau, dass hier gleich so ein Aufriss betrieben wird inklusive der (unrechtmäßigen) Veröffentlichung privater eMails und Nennung des Shops, das muss doch wirklich nicht sein.
Die von dir genannten Daten zeigen auch, wie lange du anscheinend schon mit diesem Problem am kämpfen bist...
Ich verstehe, dass man erstmal wütend ist, allerdings muss man immer daran denken, dass auf der anderen Seite auch nur Menschen sitzen...

Grüße

Flo
 
Ich häts auch abschreiben können, habs ja hier liegen, bin ich aber zu faul für.

Allerdings gings ja auch nicht um den Gefahrenübergang. ;)
 
devilson schrieb:
Ich häts auch abschreiben können, habs ja hier liegen, bin ich aber zu faul für.

Keine Kritik, mir fiel nur auf, dass das auffallend genau dem Wortlaut des § 434 BGB entsprach ;)

Und wieso geht es nicht um den Gefahrübergang?
 
Kurz gesagt, es ist ja nicht Bestandteil der Vereinbarung das beim Abstecken die Massebuchse im Kabel stecken bleibt.
Ich muss doch vom üblichen Gebrauch ausgehen können, so wie es bei Sachen gleicher Art üblich ist.
Meines Wissens gibt es keine Einweg Cinchbuchsen.

Auf der anderen Seite stimme ich Dir voll zu das der Zweck nicht dem Nutzen entspricht.

Aber als Shop Betreiber kann ich doch nicht sofort diese Abwehrhaltung eingehen. Recht hin Recht her, ich möchte doch
zufriedene Kunden haben.
 
devilson schrieb:
Kurz gesagt, es ist ja nicht Bestandteil der Vereinbarung das beim Abstecken die Massebuchse im Kabel stecken bleibt.

Es gibt keine Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Fall, nur die "gewöhnliche Verwendung", das aber nur am Rande.

Wie gesagt, bei Gefahrübergang war die Stufe heile! Und es gibt durchaus Cinchstecker, die die Massebuchsen abziehen können (diese verspannbaren zum Beispiel), wenn man nicht aufpasst.
Hart ausgedrückt: Die Ungeschicktheit des Kunden darf dem Händler doch nicht zum Nachteil gereichen...

Platt gesagt "garantiert" der Händler im Rahmen der Gewährleistung nur dafür, dass die gekaufte Sache nur zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelfrei ist, alles Andere sind Garantien, nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Ich sage nicht, dass Andre Unrecht hat, ich sage aber auch nicht, dass Andy unrecht hat. Ich wollte nur mal ein wenig Hintergrundinformationen aufzeigen.
 
Spider schrieb:
...
bzw. müsste Er es ja wissen, wenn die gesteckt sind und hätte mir ja dann einfach schreiben können, dass es passieren kann und ich mir keine Gedanken machen brauch und sie einfach wieder reinstecken kann.

Hab ich doch geschrieben - wenn Störgeräusche auftauchen SOLLTEN, usw...

Da jetz n großen Aufriss zu machen lohnt wohl nicht. Die Endstufe funktionierte ja wohl wunderbar - somit setze ich auch voraus, dass die Cinchbuchse einfach in Ordnung war.

Es is sicher schon vielen passiert, dass mal der Rand mitm Cinchstecker mit rausgeht. Gut sitzendes CInchkabel, mal bissl schräg abgezogen und schon is ser ab...


Ich denk eher, da is jetz jemand stinkesauer, weil das bei ihm passiert is und weil ich keine 2seitige liebe Antwortmail verfasst habe (ich war zum Zeitpunkt der Mail ca 1Std zurück ausm Krankenhaus wg erneuter KnieOP - hatt ein paar Mails mehr als sonst zu beantworten und bin sie im Schnellverfahren durchgegangen).


Aber um Gottes Willen - schick mir die Stufe her - ich schau sie durch und berichte dann -> gerne auch hier öffentlich...


devilson schrieb:
...
Meines Wissens gibt es keine Einweg Cinchbuchsen...

Und wenn der Stecker sehr fest saß und nicht gerade abgezogen worden ist? Warum sind alle anderen noch dran?

devilson schrieb:
Recht hin Recht her, ich möchte doch
zufriedene Kunden haben.

Gerne - aber nicht, wenn auf solche Art und Weise versucht wird, Druck auszuüben.



Gruß,
Andy.

PS: Nächstes Mal aber die Mails genau lesen!!! SChau mal, was da unter der Nachricht an sich steht @spider! Das hat schon seinen Sinn so.
 
Steck das Teil wieder in die Endstufe und gut ist.
Kommt doch ständig vor.
Die Xetec hatten da auch recht lockere Buchsen....

Einfach wieder rein, und funktioniert wieder.
Ich sehe das als keinen Mangel an dem Amp.

Viele Grüße Andreas
 
Seh ich ja auch so... Einmal n gut sitzenden Cinchstecker "schräg" abgezogen und da kann das eben mal vorkommen - auch bei anderen Stufen. Da kann man beim Besten Willen nicht die Stufe an sich für verantwortlich machen.

Aber wie gesagt: Die Stufe herschicken, wenn se JETZT Probleme machen sollte und ich schaus mir an. Da mach mer jetz kein großes Trara...


Gruß,
Andy.
 
Ganz ehrlich, ich hoer so was zum ersten mal... hab ich noch nie erlebt, auch keine derartigen beanstandungen gehabt... waren das stbuecker zum festziehen?
 
Naja,
Neutrik Cinch Stecker z.B. sitzen ja auch sehr fest. Da haben schon mehrere damit die Cinchmasse abgerissen. Ist jetzt Neutrik schuld oder der Cinchbuchsen Hersteller?
Mir wärs egal, Amp aufschrauben, Chinch Masse draufstecken und festlöten. :thumbsup:
 
Ob ein Sachmangel vorliegt kann nur eine Prüfung der Endstufe ergeben.

Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach beim Käufer ( im Normalfall)

Was das hier heißt brauche ich wohl nicht erklären .


Nebenbei weil das Thema "Gerichte" aufkam. Die entscheiden in solche Fällen öfter für den Verbraucher als man denkt.


Gruß

Gesendet von meinem Galaxy Nexus mit Tapatalk 2
 
Moin Zusammen,

ich war zufällig beim Verkabeln anwesend und habe auch große Augen gemacht, dass die Endstufe "auseinander" fiel.

Steve Utz ist mit Sicherheit eine sehr gute Adresse, aber eine kurze Mail mit dem Hinweis "einfach wieder rein stecken, das muss so", hätte gereicht.


Mir als Kunde ist das vollkommen schnurzpiepe, ob Knie-OP, 72h am Stück gearbeitet oder Keller unter Wasser. Kurze Abwesenheitsnotiz und gut - da braucht man sich nicht rechtferigen.
Dass Andre "Spider" hier Shop und Namen + Link veröffentlicht, ist auch nicht OK. Aber das sind Emotionen, die man als Händler verstehen sollte.
Jeder in seinem Beruf muss wissen, dass Nachhaltigkeit wichtig ist. Aktio = Reaktio. von daher fast logisch, dass hier dieser Thread gestartet wurde.

gruß,
Steffen

ps:
Nebenbei weil das Thema "Gerichte" aufkam. Die entscheiden in solche Fällen öfter für den Verbraucher als man denkt.

Finde ich persönlich sehr gut. Ich bin von Natur aus sehr fair mit meinen Verkäufern. Das ist ein Geben und Nehmen.
 
DotCom36 schrieb:
Naja,
Neutrik Cinch Stecker z.B. sitzen ja auch sehr fest. Da haben schon mehrere damit die Cinchmasse abgerissen. Ist jetzt Neutrik schuld oder der Cinchbuchsen Hersteller?
Mir wärs egal, Amp aufschrauben, Chinch Masse draufstecken und festlöten. :thumbsup:
Grundsätzlich ein entgegenkommen von dir an den Hersteller / Händler welches nicht schlecht ist, nur was ist, wenn ein Gewährleistungssiegel vor Fremdöffnung schützt (also so ein "warranty void if broken") und du dann einen schwerwiegenderen Fehler nach einer gewissen Zeit hast ( am besten noch nach 7 Monaten - also nach der Beweislastumkehr) - dann ist dein Entgegenkommen für dich von Nachteil
 
Genau das ist es warum ich die Stufe nicht aufschraube.
 
Also meine K&M haben kein Garantiesiegel?!
 
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