mnobuko schrieb:Sachmängelhaftung ist bei Privatverkauf ausgeschlossen. Aber ein Recht auf die beschriebene und gekaufte Ware hat er auf jedenfall.
Die Haftung ist ausschließbar, nicht per se ausgeschlossen!
mnobuko schrieb:So wie sich das darstellt wurden hier einfach die defekte weggelassen um den Preis zu erhöhen. Und das grenzt an Betrug.
Da hast du recht. (mAn. grenzt das nicht nur an Betrug, sondern dürfte es schon einer sein, bin mir aber da nicht sicher, wird vor allem von den Beweisen schwierig.)
mnobuko schrieb:Da gibt es auch schon Urteile darüber.
Lese ich hier im Forum in letzter Zeit öfter, hätte diesbezüglich gerne Verweise. (Nachrichtenmeldung o.Ä., irgendwoher habt ihr die Info ja.)
Grüße
Flo