Zusatzakku : LiFePo4- oder Bleisäure-Technologie? Vergleich

was ist mit den ganzen Ladeadaptern fürn appel und nen ei, die es für die Zigarettenbuchse gibt, haben die alle eine E-Nummer?oO kann ich mir gar nicht vorstellen, ist mir auch noch nie so aufgefallen... streng genommen würde dann ja auch der Versicherungsschutz dahin sein...

Was ich eigendlich fragen wollte: wie ist das eigendlich mit einem unabhängigen zweiten Stromkreis, gilt für den auch die E-Nummernpflicht?
 
hab grad mal geguggt

das einzige was ich auf den diversen kartons gefunden hab war das C E zeichen
darunter waren
ein radio pioneer
eine aktive weiche mohawk
zwei endstufen esx und hifonics
ein sub esx

was mir auffiel
auf den kartons von home/pa lautsprechern
18sound und mivoc kein c e zeichen

deiner argumentation nach müsste
dann auch jeder lautsprecher diese prüfung haben und auch entsprechend gekennzeichnet sein


nochmal innen keller gegangen
orginal radio untersucht
siehe da ein e zeichen
orginal türlautsprecher opel
such dreh gugg nix

und jetzt kommts

stinger spv 20

e zeichen

fehlanzeige


also hat das problem jeder der ne stinger spv 20 drin hat

denn das c e zeichen hat ja nicht wirklich was damit zu tun

oder ist jeder fahrer mit einem home pa lautsprecher ohne versicherungsschutz?

und deiner argumentation nach ist der lautsprecher ja e pflichtig da ja mit dem stromkreis verbunden

hier mal was zur e zertifizierung

e zertifzierung e zertifzierung
zitat waeco:
"Die neue Regelung (gültig ab 1. Juli 2006). Was ändert sich?
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie 2004/104/EG ändern sich - im Vergleich zur alten Regelung – insbesondere zwei Dinge: Zum einen muss bei Produkten, die ab dem 1. Juli 2006 erstmalig in Verkehr gebracht werden, zusätzlich zur Störausstrahlung die Störempfindlichkeit geprüft werden. Zum anderen sind Zertifizierung und Markierung der Produkte nur dann notwendig, wenn diese Sicherheitsrelevanz haben. Als Beispiele seien hier Rückfahrvideosysteme oder Rückfahrwarner genannt, grundsätzlich alle Produkte, die den Fahrer während der Fahrt beeinflussen können.
Besteht diese Gefahr nicht - z. B. bei einer Kühlbox - kann auf die Zertifizierung verzichtet werden. Das befreit den Hersteller oder Importeur aber nicht von der Pflicht, das Produkt nach der o. g. Richtlinie prüfen zu lassen. Anstelle der Zertifizierung ist dann eine Selbsterklärung zu leisten, ähnlich wie beim CE-Zeichen. Produkte, die vor dem 1. Juli 2006 erstmalig in Verkehr gebracht wurden, können bis zum 1. Januar 2009 unverändert weiter vertrieben werden. Sollen sie auch danach noch in Verkehr gebracht werden, so ist eine Prüfung und ggf. Zertifizierung nach o. g. Richtlinie zwingend notwendig."

das heisst aber auch dass für zusatzbatterien keine e pflicht besteht da sie keine sicherheitsrelevanz haben

natürlich könnte bei extrem harter auslegung einem der versicherungsschutz verweigert werden
nur denke ich dass dann ne menge ungünstiger faktoren zusammenkommen müssten

kein selbstgebauter computer erfüllt die anforderungen nach emv richtlinien
keine selbstgebaute schaltung macht das

einfach mal die kirche im dorf lassen

wir sind keine händler
und ohne uns wird auch kein händler irgendwann mal
ne lifepo verkaufen

mit uns sicherlich
es wird nicht lange dauern bis auf diversen meetings und co
die frage nach stromversorgung und dem benötigten platz
mit einem lächelnden fingerzeig auf ein kleines kästchen beantwortet wird
momentan ist der markt noch nicht reif dafür das mag sein
aber es wird nicht lange dauern bis die technik in wohnmobile einzieht
gerade durch die neuen führerscheinklassen
bei 3,5t maximalgewicht sind 100kg mehr oder weniger wirklich relevant
und da können die lifepos auch ihre muskeln durch das niedrige gewicht spielen lassen


aber hätte lilienthal und co auf die sicherheitsheinis gehört würden wir wohl heut noch
mitm schiff nach amerika schippern *gg

nochmal es is ne batterie
die ihrer natur nach noch nicht mal ein großes risikopotential besitzt
wir schrauben hier nicht an der lenkung oder bremsen rum
was viele aber machen teils ohne wirklich ahnung zu haben

nix für ungut ralf :taetschel:

wir wissen nicht was wir tun
aber es hat spass gemacht :keks:
 
das hier hab ich auch gefunden

Sehr geehrter Herr X,



ich danke für Ihre E-Mail vom 21.09.2003.



Auf elektrischen oder elektronischen Baugruppen, die Eigenschaften aufweisen, wie sie in der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG über von Fahrzeugen verursachte Funkstörungen (elektromagnetische Verträglichkeit) beschrieben sind und die bestimmungsgemäß in Kraftfahrzeugen, die unter die Richtlinie 70/156/EWG über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (zum Beispiel in Pkw, Lkw und Bussen) fallen, verwendet werden, ist die Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG oder die hinsichtlich der technischen Anforderungen gleichwertige ECE-Reglung 10 anzuwenden.



Nach Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 95/54/EG in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 und

Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 70/156/EWG gestatten die Mitgliedsstaaten der Europäischen

Union ab dem 01.10.2002 den Verkauf oder das Inverkehrbringen von elektrischen oder

elektronischen Unterbaugruppen nur, wenn diese der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG genügen und ein Genehmigungszeichen nach dieser Richtlinie tragen. Unter Inverkehrbringen wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt in diesem Zusammenhang der Verkauf an den Endverbraucher verstanden.



Das Datum der Fahrzeugerstzulassung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, allerdings besteht eine besondere Regelung für Fahrzeuge, deren Typgenehmigung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit vor dem 01.01.1996 erteilt wurde. Nach Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 95/54/EG erlauben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abweichend von den Festlegungen in Artikel 2 Absatz 5 auch in Zukunft den Verkauf und die Inbetriebnahme von Komponenten zur Verwendung in Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1996 nach der Richtlinie 72/245/EWG (oder im Fall von Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren der Richtlinie 72/306/EWG) genehmigt wurden.



Eine Genehmigungserteilung nach kraftfahrzeugspezifischen Vorschriften war für Komponenten zur Verwendung in entsprechenden Fahrzeugen nicht vorgesehen. Ob eine CE-Kenzeichnung nach der Richtlinie 89/366/EWG - die in Deutschland durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) umgesetzt wurde - auf entsprechenden Komponenten angebracht sein muss, ist nicht durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu entscheiden.



Der Text der anzuwendenden EG-Richtlinie (bzw. ECE-Regelung) kann Ihnen durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht zur Verfügung gestellt werden. Ein Bezug ist beim



Bundesanzeiger Verlag

Vertriebsabteilung

Amsterdamer Straße 192



50735 Köln



möglich.



Ich möchte darauf hinweisen, dass diese EG-Richtlinie (bzw. ECE-Regelung) keine direkten Bauvorschriften enthält.



Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Klaus Pietsch

und das um die zeit ächz...

aber soweit ich das verstehe bezieht sich das auf den verkauf
die nutzung und das selberbauen ist hier nicht erwähnt sondern explizit der gewerbsmäßige verkauf
bzw. in den handel bringen ....
 
Mal was anderes:

Ich bin eher so der Elektroniker und um die Zellen dort zusammen zu löten, braucht man ja eher Klempnerfähigkeiten (Hartlöten?!)... das würde ich mir nicht so recht zu trauen und hätte wohl auch nicht das passende Werkzeug...

Würde der Chris die auch im Auftrag fertigen? Möchte auch gern so ein grünes Monster =)

Vielleicht haben ja noch in paar mehr Leute Interesse und durch die Sammelbestellung bekommen wir die Zellen günstig. Chris hat bestimmt schon das passende Ladegerät da um alle Zellen sauber auf einen (vollen) Pegel zu bringen und man würde sich das auch erstmal sparen.

Also Frage: Wo könnten wir preislich landen (Material + Arbeitsaufwand)? :beer:

MfG

Basti
 
Counterfeiter schrieb:
Mal was anderes:

Ich bin eher so der Elektroniker und um die Zellen dort zusammen zu löten, braucht man ja eher Klempnerfähigkeiten (Hartlöten?!)... das würde ich mir nicht so recht zu trauen und hätte wohl auch nicht das passende Werkzeug...

Würde der Chris die auch im Auftrag fertigen? Möchte auch gern so ein grünes Monster =)

Vielleicht haben ja noch in paar mehr Leute Interesse und durch die Sammelbestellung bekommen wir die Zellen günstig. Chris hat bestimmt schon das passende Ladegerät da um alle Zellen sauber auf einen (vollen) Pegel zu bringen und man würde sich das auch erstmal sparen.

Also Frage: Wo könnten wir preislich landen (Material + Arbeitsaufwand)? :beer:

MfG

Basti

hi basti

wenn du elektroniker bist sollte das löten für dich keine schwierigkeit sein
du weißt ja worauf es ankommt und wie ne lötstelle auszusehen hat
ebenso wirste auch mit temperatursensiblen teilen deine erfahrung gemacht haben

das einzige was nötig ist ist ein wirklich fetter lötkolben ab 100 W aufwärts
oder gas mit großem kupferstück
gibts im baumarkt als set so knapp 100€ (chc lötloffer ...googeln)
is auch effektiv beim anzünden vom grill # :D
oder leihweise eventuell beim örtlichen klempner

bei den zellen seh ich wenig chancen über sammelbestellung was zu machen
da sind die stückzahlen wohl zu klein ausser wir kaufen hunderte von zellen

gruß
 
AW: Zusatzakku : LiFePo4- oder Bleisäure-Technologie? Vergl

esu8ure6.jpg


Verlötet sind sie schon mal...

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Na das war ja jetzt der einfache Teil, oder nicht?

Jetzt musst du die Zellen noch parallel schalten!
 
AW: Zusatzakku : LiFePo4- oder Bleisäure-Technologie? Vergl

Was meinst Du?

utuja4es.jpg


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AW: Zusatzakku : LiFePo4- oder Bleisäure-Technologie? Vergl

Werde es erstmal so lassen. Habe leider keine crimp-Zange für die Anderson-Stecker...

y8a4atej.jpg


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Re: AW: Zusatzakku : LiFePo4- oder Bleisäure-Technologie? Vergl

krotzn schrieb:
Habe leider keine crimp-Zange für die Anderson-Stecker...
Die lassen sich mit genügend Wärmeleistung doch auch prima löten.
 
Richtig cool :thumbsup: Will auch nur in kleiner, aber erst im Neuen.
 
Wie gesagt, Bastelt da ruhig weiter. Es geht ja nur darum das man einfach auch mal sowas anspricht, ob gefällt oder nicht. Übrigens, in dem Moment wo man so ein elektrisches Teil verändert, ist man Hersteller!
Wie ich da drauf komme? Ich hab einen Fall mitbekommen wo jemand LED in eine käuflich Erwerbbare Lampe gebaut hat. Dazu ist eine Änderung des Vorschaltgerätes nötig. Das Gewerbeaufsichtsamt hat den Kollegen darauf hingewiesen das er in dem Moment der Änderung zum Lampenhersteller geworden ist und damit die Gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen hat.
Wie gesagt, ich will das nur auch mal Angesprochen haben. Ob und wie sich das nun hier verhält wird kaum einer beurteilen können.
Übrigens gibt's genug Geräte wo kein Aufkleber drauf ist aber eine Prüfung da ist.;-)
Ach ja, Lautsprecher Falles da nicht rein. Lenkrad-FB sehr wohl und wie voll Ebay mit so nem Zeug aus Fernost ist Wissen die meisten hier..... da begeben sich die Käufer auf dünnes Eis. Genau wie der unwissende der meint das Zeug weiter verkaufen zu müssen.
Noch mal, es geht nur darum das man sich um sowas einfach auch Gedanken machen sollte. Also wenn dann sauber sichern, einpacken, absichern usw......
 
Ralf schrieb:
Ich hab einen Fall mitbekommen wo jemand LED in eine käuflich Erwerbbare Lampe gebaut hat. Dazu ist eine Änderung des Vorschaltgerätes nötig. Das Gewerbeaufsichtsamt hat den Kollegen darauf hingewiesen das er in dem Moment der Änderung zum Lampenhersteller geworden ist und damit die Gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen hat.

Ist derjenige, der es modifiziert hat Gewerbetreibender oder Privatperson?
Hat derjenige die Lamp für sich Privat genutzt oder gewerblich oder sogar an andere Personen?
 
@krotzn

Wenn du alle 4 Zellen in reihe schaltest und dann erst parallel, gibt es ja 24 möglich Zellen die sich alle unterschiedlich debalancen können... das ist ja der Supergau...
ich denke du solltest alle 6 Zellen erst parallel schalten und dann erst in reihe...

So wie es jetzt ist, würde ich es nicht machen...

Mit der anderen Variante, brauchst du nur nen 4 fach balancer und auch nur 4 Stellen zu kontrollieren/überwachen ;)
 
MeisterEIT schrieb:
Nein,
so macht es keinen Sinn und soll auch nicht so sein.
Counterfeiter hat recht.
Hallo MeisterEIT :beer:
Kannst du das auch mit ein wenig fachlicher Hintergrundmusik unterlegen? Warum macht deiner Meinung nach 4s6p keinen Sinn, 6p4s aber wohl? Das musst du dem interessierten Publikum (inkl. mir) dann bitte auch erklären! Oder handelt es sich wieder mal nur um einen deiner pauschalen Zwischrufe ohne nennenswerten Nährwert?

Gruß Heinz
 
Heibeck schrieb:
...deiner pauschalen Zwischrufe ohne nennenswerten Nährwert?
..

Hi,

nur weil Du seit 4 Monaten den Sex kennst, brauchst Du mir als Modellbauer, der seit 2004 mit Lixx Akkus rummacht nicht dumm kommen.

Ich habe bereits die Problematik erklärt.

Merkwürdig finde ich, dass deine Akkus, die Du nur wenige Monate im Einsatz hast, bereits an Kapazität verloren haben.

Grüße
 
Ralf schrieb:
Wie gesagt, Bastelt da ruhig weiter. Es geht ja nur darum das man einfach auch mal sowas anspricht, ob gefällt oder nicht. Übrigens, in dem Moment wo man so ein elektrisches Teil verändert, ist man Hersteller!
Wie ich da drauf komme? Ich hab einen Fall mitbekommen ...
Hallo Ralf,
natürlich sollten solche Dinge angesprochen und auch diskutiert werden. Aber ich frage mich gerade, ob du wirklich Ahnung von der Gesetzeslage hast, also definitive Aussagen dazu machen kannst, oder nur vom hörensagen rezitierst und uns das als gegeben darstellst?

Nicht nur mir fällt auf, dass sich deine Hinweise und Einwände mit zum Teil sehr starken Sprüchen auf diesen einen Thread mit dem Thema LiFePO4 konzentrieren. Wie sieht es denn bei anderen Einbauten aus? Hast du da in Bezug zu Stvzo, EG, ECE und CE nichts zu bemängeln?
Da wären in den Einbaudokus z.B. reichlich:
- Kondensatoren von ihrer Elektronik befreit und eingebaut
- Kondensatorbatterien nach Gusto zusammengeschaltet
- wilde Stromschienenkonstrukte
- selbstgebaute Sicherungsverteiler
- Schweißerkabel im KFZ, die nicht für diesen Einsatzzweck konstruiert wurden
- eingeklebte Metallstreben an Dach und Türen mit reichlich ALB drüber (Crashstruktur???)
- Akkus aus dem Solar- und USV-Bereich, die nicht fürs KFZ vorgesehen sind
- ausgelagerte Displays von HUs und modifizierte Amps
...

Wie sähe es denn da aus, wenn der Gutachter da mal drüberschaut? Ich glaube nicht, dass diese o.g. Gegebenheiten der von dir zitierten Gesetzeslage entsprechen. Oder?

Gruß Heinz
 
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