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Stoack
Guest
Crazy-Potatogun schrieb:Bei der AYA reicht glaube der Preis eines Händlers, der nachweisbar ist und nicht UVP.
Gibt es für die Annahme irgendeine Grundlage?
Das Regelwerk sagt
1a. bis 2500 Euro Wert der Anlage.
UVP von: Steuergerät/CD/DVD-Player + alle Signalprozessoren + alle Verstärker + alle Lautsprecherchassis. Alle Komponenten müssen sich im Originalzustand befinden. Der Teilnehmer trägt seine Komponenten bei der (Vor-)Anmeldung in eine Liste ein, möglichst mit UVPs, auf Nachfrage hat er die UVPs seiner Komponenten mit Quellenangabe bis zu seiner Bewertung nachzuweisen.
http://ayasound.org/index.php?id=65