wölfi schrieb:
Hallo Frank!
Ich lese jetzt schon ne Weile hier mit und finde das Projekt wirklich erstklassig!
Aber dennoch habe ich ein paar wichtige Fragen dazu:
1. Wie sieht es denn mit einer CE-Zulassung des MXA´s aus (bei Anschluß über High-Level)?
2. Wie sieht es mit einer E-Zulassung aus (bei digitalem Anschluß über ein modifiziertes originales Radio)?
Eine CE-Zulassung braucht wohl jedes Gerät, welches in ein Auto eingebaut wird.
Eine E-Zulassung braucht jedes Gerät, welches sicherheitsrelevant ist.
Da das origniale Radio im Regelfall an den CAN-Bus des Fahrzeuges angschlossen ist, ist selbst der Umbau des Radios wohl nicht ganz so einfach...
... und da der MXA dann digital mit dem Steuergerät verbunden ist, wäre wohl meiner Meinung nach dann sogar eine E-Zulassung notwendig...?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen, denn das sind die Fragen die ich als erstes geklärt haben muß, bevor ich den MXA verkaufen und einbauen würde...
Gruß
Hallo,
E-Zertifizierung nach EMV sind bei sicherheitsrelevanten Geräten und Komponenten, sowie bei Fahrerassestenzsystem Pflicht. Diese Geräte müssen "beweisen" das sie im EMV-Umfeld einwandfrei funktionieren.
Die Prüfung nicht sicherheitsrelevanter Geräte wurde in einer Überarbeitung der Richtlinie bereits 2005 stark vereinfacht. Nach CE-EMV-Leitfaden geht es nunmehr nur noch um störungsfreien Betrieb.
Auszug aus der EMV Info der IHK:
CE-Kennzeichnung von elektronischen Geräten Auf fast allen elektronischen Geräten ist ein CE-Kennzeichen aufgeklebt. Was bedeutet dies? Elektronische Geräte können Störungen verursachen. Jeder hat sicherlich schon mal erlebt, dass es im Radio knackt oder knistert, dass der Fernsehbildschirm flimmert oder dass das Handy im Autoradio knarrt. Würden den Geräten und deren Herstellern keine Grenzwerte auferlegt, würden unsere elektronischen Geräte von einem Störgewitter begleitet sein. Die Funktionen wären beeinträchtigt, die Benutzer wären durch ständige Störungen genervt.
Ziel der CE-Regelungen für elektronische Geräte ist das Schaffen einer annehmbaren EMV-Umwelt, in der die Geräte zufriedenstellend funktionieren können. Das heißt nicht, dass ein Gerät keine Störungen ausstrahlen darf. Es darf genau so viel ausstrahlen, wie ihm die EMV-Normen als Grenzwert zugesteht. Und wenn man die Geräte nebeneinander stellt und an das gleiche Stromnetz anschließt, dann sollen sie ohne Knistern und Knattern funktionieren.
Damit sind wir schon mal aus der Haftung raus. Ein weiterer Punkt des aktuellen EMVG, veröffentlicht von EU-Kommisar Günter Verheugen:
Abbau bürokratischer Hindernisse für die Industrie: Neue Richtlinie macht Herstellern elektronischer Geräte das Leben leichter!
Eine überarbeitete Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie wird zu einer erheblichen Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und geringeren Kosten für die Hersteller bei gleichzeitiger Verbesserung der Information und Dokumentation über die Produkte für die Aufsichtbehörden führen. Durch die überarbeitete Richtlinie entfallen zwei schwerfällige Konformitätsbewertungsverfahren für Hersteller, die die Hinzuziehung einer unabhängigen Prüf- und Kontrollstelle zwingend erforderlich machten, so dass es zu einer Kostensenkung kommen wird. Die Hersteller werden künftig alleine für die Konformität ihrer Produkte und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich sein. Die EMV-Richtlinie enthält Regeln über elektromagnetische Abstrahlungen elektrischer und elektronischer Geräte und die Einstrahlfestigkeit dieser Geräte. So wird beispielsweise sichergestellt, dass ein Mikrowellenherd den Empfang einer Radiosendung nicht stört oder dass ein Radiowecker sich nicht einschaltet, weil in seiner Nähe ein Handy benutzt wird. Die Richtlinie wird innerhalb der nächsten drei Jahre in den Mitgliedstaaten in Kraft treten.
Bedeutet: Für die Einhaltung der Bestimmungen bin ich als Hersteller verantwortlich.
Der Einbau des MXA ist nach geltendem Recht unbedenktlich. Um mißverständnisse auszuschließen habe ich mich u.A. im Prüflabor des TÜV Nord rückversichert.
Der SP-Dif-Umbau des Prozessors ist ebenfalls als unbedenklich eingestuft, da dieser nur am Bordnetz und an keinem sicherheitsrelevanten Bus hängt. Eine elektrische oder EM Rückwirkungs auf das Radio ist ausgeschlossen weil die Verbindung a) optisch und b) nur in empfangender Richtung ist.
Über den SP-Dif-Umbau des Radio´s bekomme ich in Kürze ein Schriftstück das dieses ebenfalls unbedenklich ist. Zum einen hängt das Radio am Komfort-CAN, welcher über Gateways vom Sicherheits- bzw. Motor-CAN getrennt ist. Zum anderen sitzt im Radio ein CAN-Controller der dafür verantwortlich ist das bei Fehlfunktionen im Radio der externe CAN nicht beeinträchtigt wird.
Alles in allem ist es kritischer für Händler einen alten Dietz-CAN-Adapter an den Motorcan anzuschließen als einen MXA sammt SP-Dif-Umbau einzubauen....
Gruß Frank